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Platzordnung

 

1.     Die Gültigkeit dieser Platzordnung erstreckt sich auf den gesamten

        Bereich des Hundesplatzes und des Parkplatzes sowie der Wege

        vor dem Gelände.

2.     Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Das Ableinen der Hunde

        ohne vorherige Erlaubnis der Trainer ist untersagt.

3.     Den Anweisungen der Trainer und des Vorstandes ist stets Folge zu

        leisten.

4.     Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor jeder Übungsstunde

        außerhalb des Vereinsgeländes ausreichend Gelegenheit haben, sich

        zu entleeren (bitte hier den Kot entfernen). Wenn Hunde auf dem

        Übungsplatz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen und in

        der Tonne zu entsorgen.

5.     Jeder Hundeführer ist für die Sauberhaltung des Platzes und der

        dazugehörigen Einrichtungen verantwortlich. Das Markieren an

        Trainingsgeräten bzw. Gegenständen auf dem Übungsplatz soll

        unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch Folge-

        handlungen anderer Hunde ausgelöst werden. Die Mitglieder sind

        verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit des Übungsplatzes und der

        Vereinshütte zu achten.

6.     In der Hütte ist das Rauchen untersagt. Zigarettenkippen sind nicht

        auf dem Bodenzu entsorgen, sondern in den Aschenbechern.

7.     Alle Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung an

        den Aufbewahrungsort zurückzubringen bzw. abzudecken.

8.     Aufbau und Abbau der Trainingsparcours erfolgen gemeinschaftlich.

        Dafür ist sowohl vor, als auch nach der Übungsstunde ausreichend

        Zeit einzuplanen.  Bitte zu den Trainingstunden pünktlich sein.

9.     Eltern haften für ihre Kinder. Der Übungsplatz ist kein

        Kinderspielplatz.

10.   Jeder Hund, der auf dem Übungsplatz trainiert, muss gegen Tollwut

geimpft sein. Auf Verlangen ist dem Vorstand oder den Trainern des Vereins

eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

11.   Kein Hund darf den Übungsplatz betreten, der krank ist oder dem

        äußeren Erscheinungsbild nach krank erscheint (z. B. Durchfall,

        Erbrechen, Husten,…).

12.   Läufige Hündinnen müssen ein Schutzhöschen tragen sich,

        während sie unbeaufsichtigt sind, in einer Box aufhalten und dürfen

        nur dann frei laufen, wenn es die Trainingssituation erfordert.

        Außerdem ist der Trainer/ die Trainerin vor Trainingsbeginn

        über die Hitze zu informieren, damit bei Bedarf weitere,

        terminspezifische Absprachen getroffen werden können.

13.   Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.

14.   Die Geräte dürfen nach Einweisung durch Trainer oder Vorstand

        eigenständig und auf eigene Gefahr genutzt werden.

15.   Jeder Hundebesitzer bzw. – führer haftet für seinen Hund nach     

        dem BGB. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher

        Pflicht und auf Verlangen nachzuweisen.

16.   Die Anwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern,

       Teletakt oder ähnlichen Geräten ist auf dem Übungsplatz verboten.

17.   Bitte nutzen Sie nur die für den ACW ausgewiesenen Parkplätze.


Der Vorstand des ACW

 
 
 
Last Update: 26.08.2017