1. Die Gültigkeit dieser Platzordnung erstreckt sich auf den gesamten
Bereich des Hundesplatzes und des Parkplatzes sowie der Wege
vor dem Gelände.
2. Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Das Ableinen der Hunde
ohne vorherige Erlaubnis der Trainer ist untersagt.
3. Den Anweisungen der Trainer und des Vorstandes ist stets Folge zu
leisten.
4. Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor jeder Übungsstunde
außerhalb des Vereinsgeländes ausreichend Gelegenheit haben, sich
zu entleeren (bitte hier den Kot entfernen). Wenn Hunde auf dem
Übungsplatz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen und in
der Tonne zu entsorgen.
5. Jeder Hundeführer ist für die Sauberhaltung des Platzes und der
dazugehörigen Einrichtungen verantwortlich. Das Markieren an
Trainingsgeräten bzw. Gegenständen auf dem Übungsplatz soll
unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch Folge-
handlungen anderer Hunde ausgelöst werden. Die Mitglieder sind
verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit des Übungsplatzes und der
Vereinshütte zu achten.
6. In der Hütte ist das Rauchen untersagt. Zigarettenkippen sind nicht
auf dem Bodenzu entsorgen, sondern in den Aschenbechern.
7. Alle Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung an
den Aufbewahrungsort zurückzubringen bzw. abzudecken.
8. Aufbau und Abbau der Trainingsparcours erfolgen gemeinschaftlich.
Dafür ist sowohl vor, als auch nach der Übungsstunde ausreichend
Zeit einzuplanen. Bitte zu den Trainingstunden pünktlich sein.
9. Eltern haften für ihre Kinder. Der Übungsplatz ist kein
Kinderspielplatz.
10. Jeder Hund, der auf dem Übungsplatz trainiert, muss gegen Tollwut
geimpft sein. Auf Verlangen ist dem Vorstand oder den Trainern des Vereins
eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
11. Kein Hund darf den Übungsplatz betreten, der krank ist oder dem
äußeren Erscheinungsbild nach krank erscheint (z. B. Durchfall,
Erbrechen, Husten,…).
12. Läufige Hündinnen müssen ein Schutzhöschen tragen sich,
während sie unbeaufsichtigt sind, in einer Box aufhalten und dürfen
nur dann frei laufen, wenn es die Trainingssituation erfordert.
Außerdem ist der Trainer/ die Trainerin vor Trainingsbeginn
über die Hitze zu informieren, damit bei Bedarf weitere,
terminspezifische Absprachen getroffen werden können.
13. Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
14. Die Geräte dürfen nach Einweisung durch Trainer oder Vorstand
eigenständig und auf eigene Gefahr genutzt werden.
15. Jeder Hundebesitzer bzw. – führer haftet für seinen Hund nach
dem BGB. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher
Pflicht und auf Verlangen nachzuweisen.
16. Die Anwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern,
Teletakt oder ähnlichen Geräten ist auf dem Übungsplatz verboten.
17. Bitte nutzen Sie nur die für den ACW ausgewiesenen Parkplätze.
Der Vorstand des ACW